top of page
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich per E-Mail und Post oder telefonisch erfolgen. Mit der Anmeldung werden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und der Wanderleiterin Ivonne Ries.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Für sämtliche Touren ist eine gute Gesundheit und eine entsprechende Ausrüstung erforderlich, die aus der Ausrüstungsliste ersichtlich ist. Die konditionellen und technischen Voraussetzungen gemäss Ausschreibung müssen erfüllt sein. Wenn ein Teilnehmer diese nicht erfüllt, kann die Wanderleiterin den Teilnehmer vom Anlass ausschliessen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

Die Wanderleiterin ist vor der Tour zu informieren, wenn Allergien oder andere relevante, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen.

 

Im Preis enthaltene Leistungen

Die im Preis enthaltenen Leistungen können je nach Angebot variieren. Diese sind jeweils in der Kurzbeschreibung des Angebotes aufgeführt. Wenn nicht explizit erwähnt ist der Preis immer exklusive An- und Rückreise, Bergbahnen, Taxi, Zwischenverpflegungen und Getränke, Mietmaterial und Versicherungen. Die Preise verstehen sich pro Person in CHF.

 

Zusätzlicher Wanderleiter

In der Regel können die Touren mit der angegebenen Anzahl Teilnehmer pro Wanderleiter durchgeführt werden. Bei kritischen Verhältnissen kann es sein, dass aus Sicherheitsgründen ein zusätzlicher Wanderleiter oder Bergführer hinzugezogen wird. In diesem Falle muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden.

 

Mindestteilnehmerzahl

Eine Tour kann auch mit weniger Teilnehmern wie vorgesehen durchgeführt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die angemeldeten Personen mit einem Aufpreis einverstanden sind.

 

Programmänderungen
Die Touren finden mit genügend Teilnehmern grundsätzlich statt. Die Tour ist jedoch abhängig von den Bedingungen vor Ort. Das Risiko für ungünstige Tourenverhältnisse und Wetter trägt der Teilnehmer mit. Die Wanderleiterin ist bestrebt, ein gleichwertiges Alternativprogramm anzubieten. Der Teilnehmer muss zu umfassenden Änderungen betreffend Programm, Gebiet, Anreise und Unterkunft bereit sein und klärt sich mit der Buchung damit einverstanden. Allfällige Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet. Es ist der Wanderleiterin vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.

 

Zahlungsbedingungen

Die Wanderung ist mindestens 30 Tage vor der Tour zu bezahlen. Sollte die Anmeldung kurzfristig erfolgen, ist der Betrag sofort zu begleichen. Findet die Zahlung nicht termingerecht statt, kann der Veranstalter den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäss Punkt „Rücktritt durch den Teilnehmer“ verlangen.

 

Rücktritt durch den Teilnehmer

Jede Annullierung der Tour muss vom Teilnehmer schriftlich per E-Mail oder per Post gemeldet werden.

Als Stichtag gilt der erste Werktag nach Eingang der schriftlichen Annullation.

Es gelten folgende Annullierungskosten:

30 – 20 Tage: 50% des Preises

19 – 10 Tage: 75% des Preises

9 – 0 Tage: 100% des Preises

Es wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 50.- CHF erhoben. Bei Abbruch der Tour durch den Teilnehmer ist der gesamte Pauschalpreis geschuldet und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

Absage durch Wanderleiterin

Wird eine Wanderung durch die Wanderleiterin auf Grund von schlechten Verhältnissen oder ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt, wird der gesamte bezahlte Betrag zurückerstattet, abzüglich Anzahlungen die die Wanderleiterin nicht zurückerstattet bekommt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

SAC-Mitglieder

Bei Wanderungen mit Übernachtungen in einer SAC-Hütte erhalten alle SAC-Mitglieder eine Preisreduktion von 10.- CHF. Die SAC-Mitgliedschaft ist bei der Anmeldung zu vermerken und der SAC Ausweis in die Hütte mitzunehmen, um die Preisreduktion sicherzustellen.

 

Versicherung

Der Teilnehmer verpflichtet sich für einen genügenden Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen.

 

Bildmaterial

Auf den Wanderungen werden Fotos und Filme von der Wanderleiterin und den Teilnehmern gemacht, welche erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese können elektronisch oder mittels Webalbum den Tourenteilnehmern und der Wanderleiterin zugänglich gemacht werden. Die Wanderleiterin behält sich vor, das Bildmaterial für Marketingzwecke zu verwenden. Sollen Bilder von Teilnehmern nicht für Marketingzwecke verwendet werden oder will ein Teilnehmer nicht auf Bildern erscheinen, so hat er dies bis spätestens zu Beginn der Wanderung zu melden.

 

Datenschutz

Kundendaten werden für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand der Newsletter verwendet. Zudem werden die Kundendaten an den jeweiligen Wanderleiter und die Gruppenmitglieder weitergegeben. Kunden, die mit der Weitergabe ihrer Daten an die betreffenden Teilnehmer nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung schriftlich vermerken.

 

Haftung, Schadenersatz

Die Wanderleiterin bietet den Kunden grösstmögliche Sicherheit. Ein Restrisiko bleibt beim Wandern und Schneeschuhlaufen immer bestehen. Mit der Buchung anerkennt der Teilnehmer ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichtet auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung.

 

Anmerkungen

Mit der Bezeichnung Teilnehmer ist auch die Teilnehmerin eingeschlossen.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vertragliche Vereinbarung unterliegt dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.

 

 

8032 Zürich, Januar 2022

Ivonne Ries

bottom of page